Golden Visa und Aufenthalt
Griechische Aufenthaltserlaubnis für 250.000 Euro im Jahr 2026: Aktuelle Möglichkeiten
Griechische Aufenthaltserlaubnis für 250.000 Euro im Jahr 2026
Im Jahr 2026 bleibt der Erhalt einer griechischen Aufenthaltserlaubnis (Golden Visa) mit einer Investitionsschwelle ab 250.000 Euro eine zugängliche Option. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Schwelle nicht mehr für normale Wohnungen oder Villen gilt, sondern nur noch für spezifische Immobilienkategorien.
Welche Objekte qualifizieren sich für die 250.000-Euro-Schwelle
Für die Teilnahme am Programm unter diesen Bedingungen kommen zwei Hauptkategorien von Objekten in Frage:
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Gewerbeimmobilien, die in Wohnraum umgewandelt werden Dazu gehören ehemalige Büros, Geschäfte, Industriegebäude, Lagerhallen und andere Nicht-Wohnräume. Die Hauptvoraussetzung ist die offizielle Umwandlung des Objekts von gewerblicher in wohnwirtschaftliche Nutzung. Alle notwendigen Bauarbeiten und die Nutzungsänderung müssen vor der Einreichung des Golden-Visa-Antrags abgeschlossen sein. Diese Schwelle gilt unabhängig vom Standort, was Projekte in Athen, Attika, Thessaloniki und auf den großen Inseln ermöglicht.
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Denkmalgeschützte historische Gebäude Der Investor erwirbt ein Objekt, das als historisches oder architektonisches Denkmal anerkannt ist, und verpflichtet sich zu dessen Restaurierung. Die Arbeiten müssen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgeschlossen sein. Solche Projekte erfordern die strikte Einhaltung architektonischer Normen und die Überwachung durch staatliche Stellen.
Prozess der Projektumsetzung
Die Arbeit mit solchen Objekten erfordert einen ganzheitlichen Ansatz:
- Objektauswahl und Prüfung der Möglichkeit einer Nutzungsänderung.
- Rechtliche Prüfung des Eigentumsrechts.
- Erstellung eines architektonischen und technischen Entwurfs.
- Einholung von Genehmigungen und Durchführung der Rekonstruktion/Restaurierung.
- Registrierung der Wohnnutzung.
- Einreichung der Unterlagen für das Golden Visa.
Wichtige Einschränkungen
Immobilien, die nach diesen Regeln erworben wurden, unterliegen einer Reihe von Einschränkungen:
- Kurzzeitvermietungen (z. B. über Airbnb) sind untersagt.
- Für Objekte, die aus einem gewerblichen Bestand umgewandelt wurden, gelten Einschränkungen für die Nutzung als Büro.
- Langzeitvermietungen und die persönliche Nutzung sind in der Regel erlaubt.
Wie AILIT Group unterstützt
AILIT Group begleitet Investoren in allen Phasen: von der Suche nach einem geeigneten Objekt und der rechtlichen Prüfung bis hin zur Entwicklung des Rekonstruktionsprojekts, der Einholung von Genehmigungen und der Durchführung der Bauarbeiten. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit Anwälten und Notaren, um das Objekt für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vorzubereiten.
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Wichtig: Vor dem Kauf erfordert jedes Objekt eine individuelle Prüfung durch einen Einwanderungsanwalt, einen Ingenieur und einen Notar. Kontaktieren Sie die AILIT Group, um eine Auswahl an Objekten und eine vorläufige Berechnung für Ihr Projekt zu erhalten.