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Recht und Steuern

Erbschaftsteuer für direkte Angehörige in Griechenland im Jahr 2026

Veröffentlicht am 2026-08-21 · Ailit Invest
Erbschaftsteuer für direkte Angehörige in Griechenland im Jahr 2026

Erbschaftsbesteuerung in Griechenland

Die Erbschaft von Immobilien in Griechenland unterliegt der Steuer, unabhängig davon, ob der Erbe im Land oder im Ausland ansässig ist. Die Steuerlast bestimmt sich nach dem Nettowert des geerbten Anteils und dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.

Kategorie A: Direkte Angehörige

Zur Kategorie A gehören Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder und Eltern des Erblassers. Für diese Kategorie gilt die günstigste Steuerstaffelung:

AnteilswertSteuersatz
Bis 150.000 €0%
150.001 € bis 300.000 €1%
300.001 € bis 600.000 €5%
Über 600.000 €10%

Die Steuer wird für jeden Erben individuell berechnet. Bestätigte Schulden des Verstorbenen, die proportional auf die Anteile verteilt sind, können vom Erbschaftswert abgezogen werden.

Freibeträge für Ehepartner und minderjährige Kinder

Für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner (sofern die Ehe/Partnerschaft mindestens fünf Jahre bestand) und minderjährige Kinder gilt ein erhöhter Steuerfreibetrag von bis zu 400.000 € pro Erbe. Wichtig ist, dass dieser Freibetrag nicht für erwachsene Kinder, Enkel oder Eltern gilt, für die die Standardskala der Kategorie A Anwendung findet.

Fristen und Verfahren zur Einreichung der Erklärung

Die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung hängen vom Sterbeort des Erblassers und dem Wohnsitz des Erben ab:

  • 9 Monate: wenn der Erblasser in Griechenland verstarb.
  • 1 Jahr: wenn der Todesfall außerhalb Griechenlands eintrat oder der Erbe zum Zeitpunkt des Todes im Ausland wohnte.

Die Erklärung wird über das System myPROPERTY eingereicht. Bei einer notariellen Erbschaftsabwicklung werden die Dokumente in der Regel vom Notar vorbereitet und vom Erben elektronisch bestätigt.

Steuerzahlung

Die festgesetzte Steuer kann in zwölf gleichen Raten (alle zwei Monate) gezahlt werden. Bei einer Einmalzahlung von Beträgen über 500 € kann ein Rabatt von 5% gewährt werden, sofern das Gesetz keine sofortige Zahlung vorschreibt.

Nach der Abwicklung der Erbschaft müssen Sie:

  1. Die Immobilie im Grundbuchamt (Kataster) registrieren.
  2. Das Objekt in die E9-Erklärung aufnehmen.
  3. Sich als Steuerzahler für die jährliche ENFIA-Steuer registrieren.

Empfehlungen für ausländische Erben

Ausländische Staatsbürger benötigen für die Abwicklung einer Erbschaft:

  • Eine griechische Steuernummer (AFM).
  • Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten (Sterbeurkunde, Verwandtschaftsnachweis).
  • Die Beauftragung eines Anwalts oder Notars.

Fehler in der Dokumentation oder bei Katasterdaten können zu Verzögerungen bei der Erbschaftsannahme führen. Es wird empfohlen, vor der Abwicklung den rechtlichen Status des Objekts zu prüfen und die zukünftigen Unterhaltskosten einzuschätzen.

Die AILIT Group unterstützt ausländische Eigentümer bei der Organisation von Immobilienprüfungen und der Koordination mit spezialisierten Fachleuten. Für Unterstützung kontaktieren Sie die AILIT Group.

Hinweis: Die Steuer wird auf Basis der Vermögenszusammensetzung, Schulden und Anteile berechnet. Vor Einreichung der Erklärung ist es notwendig, eine individuelle Berechnung von einem griechischen Steuerberater oder Notar einzuholen.

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