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Recht und Steuern

Was ist die ENFIA-Steuer in Griechenland: Ein Leitfaden für Investoren

Veröffentlicht am 2026-07-12 · ailit-invest
Was ist die ENFIA-Steuer in Griechenland: Ein Leitfaden für Investoren

Was ist die ENFIA-Steuer in Griechenland

ENFIA ist eine jährliche Steuer auf den Immobilienbesitz in Griechenland. Sie muss sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen gezahlt werden, die am 1. Januar des jeweiligen Jahres Eigentümer von Wohnungen, Häusern, Villen, Grundstücken sind oder andere Immobilienrechte besitzen.

Diese Steuer wird unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers oder seinem Wohnsitzland erhoben. Daher muss ein ausländischer Investor, der eine Immobilie in Griechenland erwirbt, die ENFIA in seine jährlichen Instandhaltungskosten einplanen.

Wie ENFIA berechnet wird

Die Steuerhöhe ist kein fester Prozentsatz des Kaufpreises. Die Berechnung erfolgt individuell für jede Immobilie auf der Grundlage der in der E9-Immobilienerklärung gemachten Angaben. Der Endbetrag wird durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • Fläche und Art der Immobilie.
  • Standort und der vom Staat festgelegte objektive Wert des Gebiets.
  • Etage, Alter des Gebäudes und technische Merkmale.
  • Eigentumsanteil des Besitzers.
  • Vorhandensein von Nebenräumen.
  • Gesamtwert aller Immobilien des Eigentümers in Griechenland.

Daher können zwei Wohnungen gleicher Größe unterschiedlich besteuert werden, wenn sie in verschiedenen Gegenden liegen oder unterschiedliche Merkmale aufweisen.

Die Rolle der E9-Erklärung

Nach dem Erwerb einer Immobilie müssen die Daten in die elektronische E9-Erklärung über das myAADE-System eingetragen werden. Diese Anforderung gilt sowohl für in Griechenland ansässige Personen als auch für ausländische Eigentümer.

Die Steuerbehörde verwendet die Daten aus der E9, um die ENFIA zu berechnen und den Zahlungsbescheid zu erstellen. Jeder Fehler bei der Angabe von Fläche, Eigentumsanteil, Etage oder Zweckbestimmung der Räumlichkeiten kann zu einer falschen Steuerfestsetzung führen. Daher ist es nach der Transaktion äußerst wichtig sicherzustellen, dass die Immobilie in strikter Übereinstimmung mit dem notariellen Kaufvertrag und den Katasterunterlagen in die E9 eingetragen wurde.

Verfahren zur Steuerzahlung

Die ENFIA wird dem Eigentümer in Rechnung gestellt, der die Immobilie am 1. Januar des laufenden Jahres besaß. Der Zahlungsbescheid erscheint im persönlichen Konto des Steuerpflichtigen auf dem myAADE-Portal.

Die Steuer kann entweder als Einmalzahlung oder in Raten gemäß dem jährlich von den Steuerbehörden veröffentlichten Zeitplan gezahlt werden. Wenn die Immobilie nach dem 1. Januar verkauft wurde, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der ENFIA für dieses Jahr in der Regel bei der Person, die zu Beginn des Jahres Eigentümer war.

Befreiungen und Optimierung

Für bestimmte Kategorien von Eigentümern sind Befreiungen vorgesehen. Insbesondere ist eine Senkung der Steuerlast für Wohnimmobilien möglich, die gegen Erdbeben, Feuer und Überschwemmungen versichert sind, sofern die staatlich festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Da sich die Anforderungen für Befreiungen ändern können, muss die Anspruchsberechtigung jährlich überprüft werden.

Budgetplanung mit der AILIT Group

Die genaue Steuerhöhe lässt sich nicht allein anhand des Marktpreises der Immobilie bestimmen. Obwohl der ENFIA-Bescheid des Vorbesitzers als Orientierungshilfe dienen kann, spiegelt er nicht immer die zukünftigen Belastungen für den neuen Eigentümer wider.

Die AILIT Group unterstützt Investoren bei der Einschätzung des gesamten Budgets für den Immobilienbesitz, einschließlich Steuern, Versicherungen, Instandhaltung und Verwaltung.

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Fazit

ENFIA ist eine obligatorische jährliche Steuer, deren Höhe von den in der E9-Erklärung erfassten Merkmalen der Immobilie abhängt. Um Überzahlungen und Rückstände zu vermeiden, muss ein ausländischer Eigentümer die Immobilienregistrierung verantwortungsbewusst angehen, Benachrichtigungen im myAADE-System rechtzeitig prüfen und Zahlungsfristen einhalten.

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