Wie ausländische Investoren in Griechenland Land kaufen und bauen
Vom Erstkontakt bis zur fertigen Immobilie
Ein Grundstückskauf mit Neubau in Griechenland ist eine kontrollierte Abfolge: Käufer vorbereiten, Grundstück prüfen, Kauf beurkunden und registrieren, planen und genehmigen, danach Baugelder gegen nachgewiesenen Fortschritt freigeben.
Typischer Zeitrahmen
| Phase | Richtwert |
|---|---|
| AFM und Käuferunterlagen | 1–3 Wochen |
| Rechtliche und technische Prüfung | 2–6 Wochen |
| Kaufvertrag und Abschluss | 2–6 Wochen nach positiver Prüfung |
| Entwurf und Vermessung | 3–8 Wochen |
| Genehmigungen | meist 3–9+ Monate |
| Villenbau | meist 10–18+ Monate |
| Anschlüsse und Übergabe | 2–8 Wochen |
1. Strategie und Gesamtbudget
Klären Sie Eigennutzung, Langzeit- oder Ferienvermietung beziehungsweise Verkauf. Kalkulieren Sie Grundstück, Steuern, Abschluss, Planung, Genehmigung, Bau, Anschlüsse, Außenanlagen, Möbel, Berater und Reserve. Vergleichen Sie Projekte und wählen Sie erst danach passende Grundstücke.
2. AFM und Compliance
Jeder Käufer benötigt eine griechische Steuernummer (AFM). Nichtansässige beantragen sie über myAADE selbst oder durch eine bevollmächtigte Person; gegebenenfalls wird ein Steuervertreter benannt. Anwalt oder Steuerberater koordiniert Ausweis, Anschrift, Vollmacht, beglaubigte Übersetzungen und Apostille.
Bereiten Sie Steuerwohnsitz, Herkunft der Mittel und lückenlose Bankbelege für AML/KYC-Prüfungen vor. Ein griechisches Konto kann praktisch sein oder von einer Bank verlangt werden, ist aber für die konkrete Struktur zu prüfen. Zahlungen bleiben unbar und nachvollziehbar.
3. Reservierung und doppelte Due Diligence
Eine Reservierung muss Grundstück, Betrag, Frist, Verwahrer und Rückzahlung bei negativer Prüfung schriftlich regeln. Der unabhängige Käuferanwalt prüft Eigentumskette, Kataster/Grundbuch, Hypotheken, Pfändungen, Ansprüche und Dienstbarkeiten. Der Notar beurkundet, ersetzt aber keine Käuferberatung.
Ingenieur und Vermesser gleichen Titel, Katasterplan und Grenzen ab und prüfen Fläche, Koordinaten, legalen Straßenzugang und Bebaubarkeit. Hinzu kommen Planungs-, Forst-, Archäologie-, Küsten- und Naturschutzauflagen sowie Hang, Boden, Stützwände, Versorgungsleitungen und Baustellenzufahrt. Ein sauberer Titel allein bedeutet nicht, dass gebaut werden darf.
4. Kauf und Registrierung
Nach positiver Prüfung erstellt der Notar die Urkunde. Der Käufer prüft die Übersetzung, zahlt die anwendbare Grunderwerbsteuer und den Kaufpreis und unterschreibt selbst oder per gültiger Vollmacht. Anschließend wird die Urkunde beim zuständigen Kataster/Grundbuch eingetragen. Eigentumsschutz entsteht durch Urkunde und Eintragung, nicht durch die Reservierung.
5. Planung, Festpreisgrundlage und Genehmigung
Architekt und Fachingenieure erstellen Vermessungs-, Architektur-, Tragwerks-, Energie- und Haustechnikplanung. Legen Sie Zeichnungen und eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit Materialien, Ausschlüssen, Mehrwertsteuer, Anschlüssen, Außenarbeiten und Nachtragsverfahren fest. Der verantwortliche Ingenieur reicht über e-Adeies ein; ohne erforderliche Genehmigungen darf nicht begonnen werden. Geeignete Partner finden Sie unter Dienstleistungen.
6. Bauzahlungen nach Meilensteinen
Übliche Stufen sind Baustelleneinrichtung; Erdarbeiten/Fundament/Rohbau; Mauerwerk/Dach/Abdichtung; Rohinstallation, Fenster und Dämmung; Ausbau; Außenarbeiten, Tests und Übergabe. Prozentsätze gehören in den Vertrag. Vor jeder Überweisung erhält der Investor Rechnung, Fortschrittsbericht, Fotos und – falls vereinbart – die Bestätigung des Bauüberwachers. Zahlen Sie nicht weit vor. Preis- oder Terminänderungen werden vor Ausführung schriftlich vereinbart.
7. Sicherheiten
Zum Schutz gehören eingetragener Titel, vollständiger Bauvertrag samt Plänen, Preis und Meilensteinen, unabhängige Überwachung, Rechnungen, einschlägige Versicherungen sowie Regeln zu Verzug, Mängeln, Kündigung und Streit. Einbehalt, Erfüllungssicherheit oder Bankgarantie gelten nur, wenn ausdrücklich vereinbart. Gesetzliche und vertragliche Mängelrechte lässt der griechische Anwalt bestätigen.
Behördenfristen, Marktwert und Mietrendite sind nicht seriös garantierbar. Kontrollierbar sind Dokumentation, Risikoverteilung und „Zahlung nach geprüftem Fortschritt“.
8. Übergabe
Vor Schlusszahlung: Mängelliste erstellen, Anlagen testen und Schlüssel, genehmigte Pläne, Genehmigungen, Zertifikate, Garantien und Handbücher übernehmen. Für Vermietung Versicherungen, Wartung, Buchhaltung und Registrierungen einrichten. Über Kontakt kann ein Erstbriefing koordiniert werden.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Vor Zahlungen aktuelle unabhängige Beratung in Griechenland einholen. Stand: Juli 2026.